Drohnen sind doch nur ein Spielzeug - oder?

Multikopter (Drohnen)

 

 

Sind Multikopter oder Drohnen nur ferngesteuerte Flugmodelle oder ein Spielzeug?

 

 

Generell würde man meinen das eine Drohne ein Spielzeug, bestenfalls ein ferngesteuertes Flugmodell, darstellt.

 

Leider ist mit der Regulierungswut der EU dem nicht so.

 

Es wird im Prinzip EU-weit von einem erheblichen Bedrohungspotential von "Drohnen" ausgegangen. Dies kommt natürlich aus der Sensibilisierung durch unrealistische Hollywood Blockbuster und den latenten Terrorängsten unserer Regierungen.

Alleine der Ausdruck "Drohne" ist schon ein vollkommen falscher Sprachgebrauch. Denn wenn man den Ausdruck "Drohne" verwendet schwingt immer der militärischen Sinn der Wortbedeutung mit.

 

Was aber bei uns als Drohne bezeichnet wird ist ein Multikopter also ein Flugmodel in ähnlichem Wirkprinzip wie ein Helikopter. Der wesentliche Unterschied  ist dass ein Multikopter anstelle einem Rotor eben mehrere Rotoren besitzt. Bei einem ferngesteuerten Hubschrauber würde niemand von einem "gefährlichen Terrorwerkzeug" ausgehen.

 

Mit der heutigen GPS Technik lässt sich jedes Flugmodell steuern. Wenn man die militärischen Drohnen anschaut sind das regelmäßig "Flächenflugzeuge".

Diesbezüglich wäre das Flächenflugzeug ohnedies wesentlich gefährlicher weil die Tragkraft und Geschindigkeit einem Multikopter im Regelfall überlegen ist.

Generell ist es jederzeit möglich in ein ferngesteuertes Flugzeug oder einen Helikopter eine Kamera einzubauen. Beinahe jedes dieser Modelle kann eine sogenannte Actioncam tragen. Auch ist eine direkte Bildübertragung (FPV) technisch überhaupt keine Herausforderung für jeden Modellbauer.

 

Somit gibt es kein vernünftiges Argument welches  die "Drohnenhysterie" erklären oder rechtfertigen könnte.

 

 

Unterscheidung Spielzeug oder DROHNE (Österreich)

 

Spielzeug

Fällt das Gerät in die Spielzeugkategorie (bis 79 Joule Bewegungsenergie, das entspricht ca. einem Gewicht von 250 Gramm, bei einer Betriebshöhe von 30 m), dann wird keine Bewilligung benötigt. (= Spielzeug)
Jedoch ist darauf zu achten, dass Flughöhe und Geschwindigkeit so gewählt werden, dass die 79-Joule-Grenze nicht überschritten wird und durch den Betrieb keine Personen oder Sachen gefährdet werden.
Wird das Gerät auch in Höhen über 30 m über Grund verwendet  (bzw. werden die 79 Joule überschritten) benötigen Sie dafür eine luftfahrtrechtliche Bewilligung von Austro Control.
 

Spielzeug(kopter) sind bei manchen Anbietern von Haushaltsversicherungen in der Privathaftpflicht prämienfrei mit eingeschlossen. Wenn Sie sich unsicher sind, kontaktieren Sie Ihren Versicherungsberater.

 

Flugmodelle

Ist auf Ihrem Kopter keine Kamera montiert und wird es nur für Flugzwecke genutzt, fällt es in die Kategorie Flugmodelle. Flugmodelle unterliegen zwar dem Luftfahrtgesetz, eine Flugbewilligung ist allerdings erst ab einem Gewicht von 25 kg notwendig. Beachten Sie, dass die Privathaftpflichtversicherung im Regelfall nur Flugmodelle unter 5 kg abdeckt.--> Fragen Sie Ihren Versicherungsberater!

 

 

Drohnen (Multikopter)

Werden in Kategorien / Klassen eingeteilt...

 

Quelle: Austrocontrol

 

 

 

Zwingend vorgeschrieben bei allen Klassen / Kategorien von Multikoptern ist eine HAFTPFLICHTVERSICHERUNG mit mindestens 750.000,- SZR (SZR = Sonderziehungsrechten)

Also im EU Raum 750.000,-€

 

Diese Versicherung wird inzwischen von allen namhaften Versicherungsanstalten angeboten.

Hier ist aber ein gewisses Fachwissen des Beraters gefragt um nicht in bestimmte Fallen zu stolpern.

 

 

Privater Gebrauch (siehe Flugmodelle) :

Das Modell bzw. der Kopter wird nur zum Zweck des Fluges alleine betrieben.

eine Kamera ist nicht vorhanden oder wenn vorhanden nur im Sinne des FPV (FirstPersonView) betrieben.

FPV ist die Möglichkeit mittels FPV Brille mittels Direktübertragung der FPV Kamera des Kopters an die FPV Brille aus der Sicht des "Piloten" den Kopter zu steuern.

Das ist nur erlaubt wenn eine weitere Person als Beobachter "Spotter" dabei steht und im Notfall eingreifen kann.

Hier gbit es unterschiedliche Meinungen bezüglich "Flugmodell" oder doch "Drohne" im Netz. Die Aussage von Austrocontrol ist "wenn keine Aufnahmen damit gemacht werden können" ist es ein Flugmodell. Grauzone ist das mit jeder FPV Kamera im Empfänger (z.b. Smartphone) sehr wohl aufgezeichnet werden kann.

 

Wenn eine Video - Aufnahme des Fluges gemacht wird ist es vorbei mit dem privaten Gebrauch!

 

Gewerblicher Gebrauch:

Wenn sie mit Ihrer Drohne (nicht Spielzeug s.o) eine Kamera transportieren (fix eingebaut oder separates Gimbal) die eine AUFNAHMEMÖGLICHKEIT bietet, und Sie diese Kamera zu Flugaufnahmen (Bilder oder Videos) verwenden (möchten) dann benötigen Sie auf jedenfall eine Genehmigung der Austrocontrol

 

Hier wird vom Gesetzgeber grundsätzlich davon ausgegangen dass es sich um eine gewerbliche Nutzung handelt irrelevant ob Sie oder Ihr Kind ein Gewerbe angemeldet haben oder nicht.

Wenn die Videos (ohne vorhandene Fluggenehmigung) auf Facebook oder Youtube veröffentlicht werden - wird es richtig teuer....

 

Genehmigung

Die Genehmigung kostet etwas über 300,-€ für das erste Jahr und weitere 300,- für weitere 2 Jahre....

Bei selbstgebauten Drohnen wäre die Gebühr ja noch nachvollziehbar da das Gefahrenpotentzial (unter bestimmtem Zeitaufwand) vom Amt abgeschätzt werden müßte.

Bei flugfertigen Multikoptern diverser Hersteller -  die bereits bei der Austrocontrol gelistet sind - ist die Gebührenhöhe nicht nachvollziehbar.

 

Einsatzgebiet: 


Auch wenn sie Ihren Multikopter vorschriftsmäßig bei der Austrocontrol angemeldet und bei einer Versicherung Ihrer Wahl haftpflichtversichert haben, sollten Sie nicht blind drauflos fliegen. Denn regelmäßig sind Einschränkungen vorhanden WO bzw. in welchem Gebiet Sie fliegen dürfen.

Die Missachtung von Flugverbotszonen etc. kann empfindliche Strafen und den Verlust des Versicherungsschutzes bewirken.

 

Zur Lösung des Problems gibt es in Österreich eine App mit Namen "Drone Space" mit welcher per Smartphone vor dem Flug das Gebiet auf Verbote überprüft werden kann.

 

Drone Space für Apple

 

Drone Space für Android

 

 

HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Ein paar Worte noch dazu....

Versicherungssumme:

Achten sie unbedingt darauf eine vernünftige Versicherungssumme zu wählen (750.000,- sind vorgeschrieben).

Ich persönlich empfehle meinen Kunden mindestens 3.000.000,- €

Der Prämienunterschied ist im Regelfall nicht der Rede wert, und im Ernstfall (mit Personenschäden) ist eine ausreichend hohe Versicherungssumme oftmals das einzige was den existenziellen Ruin verhindern kann.

Örtlichkeit:

Österreich, EU, Europa im geografischen Sinn, Weltweit (exkl. USA, Kanada)?

 

Wenn Sie Ihren Multikopter mit in den Urlaub nehmen wollen - dann bestehen Sie auf eine weltweite Deckung. Manche Länder schreiben eine in Englisch verfasste Deckungsbestätigung oder Polizze vor.

 

In vielen Ländern gibt es keine Regelung was den Betrieb eins Multikopters anlangt. --> hier sollte zumindest "Google" befragt werden. Besser noch wäre ein kurzer Anruf bei der Botschaft oder dem Konsulat des Landes.

 

Generell - Militär, Polizei, Behörden....  uvm. verstehen weltweit überhaupt keinen Spaß. Insbesondere in Länder wo keine festen Strukturen bestehen, rate ich zur äußersten Vorsicht. Dort kann schnell eine saftige Strafe für ein (erfundenes) Vergehen die Geldtasche des Beamten füllen und Ihre Reisekasse leeren....

 

 

Auch wenn das alles sehr Mühevoll klingt, lohnt sich der Aufwand allemal. Insbesondere wenn man dann die ersten Videos vom Ausflug oder Urlaub anschaut.

 

 

Wenn Sie noch weitere Fragen dazu haben sind wir Ihnen gerne Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .