Dienstleistungen

 

 

Versicherungsmakler

 

Als staatl. gepr. Versicherungsmakler ist es unsere Aufgabe und gesetzl. Pflicht nach einer erfolgten Risikoerhebung und einer

Zusammenstellung eines angemessenen Versicherungskonzeptes bei den am Markt tätigen Versicherungsunternehmen das optimale Preis/Leistungsverhältnis auszuhandeln. Beim Beratungsgespräch mit unseren Kunden wird der passende Versicherungspartner ausgewählt und mit der Vertragserstellung beauftrag. Dies geschieht oft in Vollmacht welche der Kunde uns erteilt hat. Die Schadensbearbeitung bzw. Unterstützung im Schadensfall gehört bei diesen vermittelten Verträgen auch zum Tätigkeitsfeld des Versicherungsmaklers.

 

 

 

staatl. gepr. Berater in Versicherungsangelegenheiten

 

als staatl. gepr. Berater in Versicherungsangelegenheiten (nicht zu verwechseln mit Versicherungsberatern bzw. Aussendienstangestellten) bieten wir eine umfassende Beratung in Versicherungsbelagen.

Diese Beratung umfasst nicht nur von uns vermittelte Versicherungsverträge sondern auch sogenannte "Fremdverträge".

Auch in Schadensfällen werden wir sehr oft um eine Beratung und Intervention gebeten. Viele unserer Kunden haben zum normalen Maklervertrag einen Servicevertrag mit günstiger Jahrespauschalregelung für diesen Bereich mit uns abgeschlossen.